StVZO und Enduros
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Vorweg!! - keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Diese Seite soll nur grob darstellen, was der StVZO entspricht bzw. erlaubt ist sowie was man mit einer Enduro im Strassenverkehr tunlichst vermeiden sollte.
Zur Frage : Ersetzen der StVZO durch die in der EU gütlige FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php).
Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro
Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen. Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.
1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45°
Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist
eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss
eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.
5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.
7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.
Zur Frage : Offene Leistung
Eine auf 12Kw oder weniger gedrosselte Enduro, die mit Offener Leistung im Strassenverkehr betrieben wird kann im Schadensfall teuer werden. Für eine Verdeutlichung der Verhältnisse muss man zwischen zwei Beziehnungen unterscheiden (die gilt nur für die Haftpflichtversicherung des Kfz).
Versicherungsnehmer - Versicherung
Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer, wenn er gewisse vertragliche Pflichten verletzt (Obliegenheitsverletzungen) hat in Regress nehmen. Es gehört auch die Pflicht, der richtigen Leistungsangaben dazu. Folgendes kommt aber dem Versicherungsnehmer zu Gute: §2 b Abs. 2 S. 1 AKB i.V.m. § 5 Abs. 3 S.1 KfzPflVV , was die Regresshöhte auf 5000€ begrenzt.
Geschädigter - Versicherung
In diesem Fall muss die Versicherung den Schaden begleichen - der Schutz des Geschädigten hat Vorrang. Einzige Ausnahme wäre ein Vorsatz.
Zur Frage: Sportkennzeichen im Strassenverkehr
Kurz gesagt : lieber ganz ohne Kennzeichen (natürlich eine ähnlich dumme Idee) als mit Sportkennzeichen. Mit Sportkennzeichen wäre es sonst Kennzeichenmissbrauch bzw. könnte es auch als Urkundenfälschung ausgelegt werden. Ein dreckiges/verbogenes Kennzeichen kann allerdings im schlimmsten Fall auch als Urkundenfälschung ausgelegt werden (aus 1ter Hand von einem abgestraften - er wurde mit 450€ abgestraft Grund: Kennzeichenmisbrauch).
Noch eine aufschlussreiche Email:
[...Ihre Email vom 11.01.2007 wurde zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium f. Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie weitergeleitet.
Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:
Die Verwendung von Sportgeräten im öffentlichen Straßenverkehr ist nur dann möglich, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vollumfänglich entsprechen. Ausnahmegenehmigungen können nur sehr restriktiv erteilt werden, da hier eine Unvereinbarkeit zwischen dem primären, privaten Verwendungszweck des Fahrzeugs und dem öffentlichen Interesse vorliegt.
Die (ungenehmigte) Verwendung eines "Wettbewerbkennzeichens" ist kein sog. Kavaliersdelikt, sondern stellt (sofern nicht andere Strafvorschriften einschlägig sind, die ein höheres Strafmaß vorsehen) gem. § 22 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden kann.
Eine Ausnahmegenehmigung für kleine "Wettbewerbskennzeichen" ist nicht möglich; solche Kennzeichen entsprechen nicht den nationalen bzw. internationalen Bestimmungen (z.B. die Erkennbarkeit der Kennzeichen). Ihrer Argumentation hinsichtlich der Verletzungsgefahr kann nur schwer gefolgt werden, da eine Verletzungsgefahr bei der Verwendung von entsprechender Schutzbekleidung, wie sie zum sicheren Fahren von Motorrädern und insbesondere bei Wettbewerben unabdingbar ist, sicherlich kaum gegeben sein kann. Das Mitführen des amtl. Kennzeichen im Rucksack (wie von Ihnen vorgeschlagen) ist leider keine Abhilfe, da das amtl. Kennzeichen fest am Fahrzeug anzubringen ist.
Die einzige Möglichkeit, rechtlich einwandfrei ohne Kennzeichen an Wettbewerben teilzunehmen ist, das Fahrzeug nicht zuzulassen und beispielsweise mit einem Anhänger zum Veranstaltungsort zu transportieren. Sollte der Veranstalter die Straßenzulassung vorschreiben, so ist das amtl. Kennzeichen zu verwenden. Durch die Zuteilung von möglichst kurzen Buchstaben-Ziffern-Kombinationen können auch bei "normalen" Kennzeichen (je nach Zulassungsbezirk und vorhandenen freien Kennzeichen) sehr kleine Kennzeichengrößen erreicht werden. Aus hiesiger Sicht bestehen keinen Bedenken gegen die Verwendung von Engschrift, um das amtl. Kennzeichen so klein als möglich auszuführen. Ob diese Möglichkeiten bei Ihnen bestehen, bitte ich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Zur Frage: Fehlende / falsch angebrachte Blinker
Keine Blinker am Kfz kostet zur Zeit 15€ Strafe.
Die angebrachten Blinker benötigen ein aufgedrucktes E-Prüfzeichen. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Zur Frage: Bei diebstahl des Motorrads
http://www.gestohlenefahrzeuge.com/
http://www.motorradarchiv.de/
http://www.gestohlenemotorraeder.de/
http://www.geklautemotorraeder.de/
Fürr die Versicherung zählt oft nur ein Schloß was unbedingt abgeschlossen sein muß, nämlich das originale Lenkschloß. Denen ist oft egal ob da teure und gute zusätzliche Schlösser dran wahren solange das originale nicht zu war. Problematisch kann auch sein, das Zubehör bezahlt zu bekommen.
Man muß den Schaden der Versicherung Melden und denen dann schnellstmöglich den Fragebogen und alle nötigen Unterlagen zusenden. Das ganze am besten Per einschreiben. Denn erst ab Eingang der Unterlagen laufen die fristen.
Man muß dann 6 Wochen warten bevor man Anspruch auf das Geld hast.
Tauch das Moped in der Zeit wider auf bekommst du es wieder, danach bekommst man das Geld und falls das Moped danach wieder auftaucht brauchst man es wohl nicht wieder zu nehmen, bzw. es gehört der Versicherung.
Wichtig : TK zahlt nur, wenn das Möp ne gültige Betriebserlaubnis hat.
Sollte Sonderzubehör dran sein, durch das die BE erlischt zB. anderer, nicht zulässiger Auspuff sowie die eingetragen Leistung entspricht nicht der Realität MUSS die Versicherung nicht zahlen und tut das oft auch nicht!
Zur Frage: Kosten für das befahren einer gesperrten Straße
Das befahren eines Feldweges oder Waldweges, der nicht für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben ist (Durchfahrt verboten Schild) ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mit einer Geldbuße von 20€ bestraft.




